Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Blocksanierungsstudien

Verfahrensprädikat: |
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In Kooperation mit der am Verfahrensort zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten |
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Verfahrensort: |
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Wien |
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Bundesland: |
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Wien |
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Staat: |
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Österreich |
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Auslober: |
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Wohnfonds Wien |
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Auftragsart: |
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k. A. |
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Verfahrensart: |
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offenes Verfahren |
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Rechtsgrundlage: |
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Bundesvergabegesetz BVergG 2006 |
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Wettbewerbsordnung: |
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Nein |
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Mindesteignung: |
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ArchitektIn, ZivilingenieurIn für Hochbau, physische und juristische Personen |
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Abgabetermin: |
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07.05.2013 |
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Entscheidungstermin: |
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08.07.2013 |
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Aufgabenstellung: |
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Der Fonds beabsichtigt zu diesem Zweck mit maximal 6 AuftragnehmerInnen eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von 3 Jahren ab Abschluss der Rahmenvereinbarung abzuschließen. Option: Der Fonds hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig durch einseitige Erklärung an die PartnerInnen der Rahmenvereinbarung um maximal 1 Jahr zu verlängern. In diesem Fall läuft die Rahmenvereinbarung maximal 4 Jahre. Begründung für allfällige Verlängerung der Vertragsdauer: Eine auf die Dauer von 4 Jahren verlängerte Rahmenvereinbarung ist im Hinblick darauf, dass ohnehin 6 AuftragnehmerInnen daran
teilnehmen und der Notwendigkeit, die geforderten Qualitätsstandards sicherzustellen gerechtfertigt.
Es ist sinnvoll mit den AuftragnehmerInnen bis zu einem Jahr weiterzuarbeiten, die die diversen Anforderungen des Fonds bzw. des WWFSG in der Praxis von 3 Jahren kennengelernt haben. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Verpflichtung des Fonds, Einzelaufträge zu erteilen. Sie gewährt keine Mindestauslastung und ist in diesem Sinn unverbindlich ! Es wird aber beabsichtigt (ohne Rechtsverbindlichkeit!) an jede/n AuftragnehmerIn mit der/dem die Rahmenvereinbarung geschlossen wird einen Einzelauftrag auf Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf gegeben ist und die Budgetmittel hierfür vorhanden sind. |
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Kommentar der Kammer: |
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Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland nominierte als Kommissionsmitglieder folgende Personen:
Hauptmitglied: Arch. DI Martin Kiener
Ersatzmitglied: Arch. DI Martin Wurnig |
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Kontaktstelle: |
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wohnfonds_wien - fonds für wohnbau und stadterneuerung
Ing. Martin Kremlicka
A-1082 Wien
T +43.1.403 591 986 625
F +43.1.403 591 986 628
E martin.kremlicka@wohnfonds.wien.at |
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Preisgericht: |
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Arch. DI Martin Kiner; Arch. DI Martin Wurnig |
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Auftragsverhandlung: |
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Ja. Zuschlag auf den/die BestbieterIn |
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Einpflegende Kammer: |
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Wien, Nö, Bgld |
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1. Rang, Bestbieter
Arch. DI Klaus Buchberger, DI Christian Oliver Groh, Arch. DI Michael Katt, Arch. DI Christoph Schiener
zum Beitrag |
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1. Rang, Bestbieter
Atelier Kaitna Smetana ZT GmbH, zwoPK Landschaftsarchitektur Rhode Schier Wagner OG
zum Beitrag |
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1. Rang, Bestbieter
P.GOOD architekten praschl-goodarzi architekten zt gmbh
zum Beitrag |
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Downloads |
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Die hier zum Download bereit- gestellten Auslobungsunterlagen dienen nur der Erstinformation. Von einer Teilnahme am Wettbewerb oder Verfahren nur auf Basis der hier verfügbaren Unterlagen wird ausdrücklich abgeraten. Die aktuellen und letztgültigen Unterlagen erhalten Sie ausschließlich vom Auslober oder Verfahrensorganisator - häufig durch Registrierung auf einem entsprechenden Online-Portal. Bezüglich allfälliger in den Unterlagen enthaltener Karten der Firma Freytag-Berndt Artaria KG besteht eine gültige Lizenzvereinbarung mit der Bundeskammer für die Verwendung auf diesem Wettbewerbsportal.
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