Wohnbebauung Eichhof in Innsbruck

Verfahrensprädikat: |
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In Kooperation mit der am Verfahrensort zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten |
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Verfahrensort: |
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Innsbruck |
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Bundesland: |
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Tirol |
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Staat: |
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Österreich |
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Auslober: |
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Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG |
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Aufgabentyp: |
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Wohnen |
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Auftragsart: |
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Einzelauftrag ArchitektIn |
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Verfahrensart: |
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Offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich |
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Rechtsgrundlage: |
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Bundesvergabegesetz BVergG 2006 |
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Wettbewerbsordnung: |
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Wettbewerbsordnung Architektur - WOA 2010 |
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Mindesteignung: |
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ArchitektIn, ZivilingenieurIn für Hochbau |
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Preisgeldsumme: |
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EUR 80.500,- zuzügl. 20% Mwst. |
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Registrierung: |
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06.04.2016-12.05.2016 |
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Abgabetermin: |
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21.06.2016 |
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Entscheidungstermin: |
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13.10.2016 |
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Aufgabenstellung: |
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Erlangung einer städtebaulichen Studie (Masterplan) und die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) für die erste Baustufe des Neubaus der Wohnbebauung Eichhof in Innsbruck |
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Absichtserklärung: |
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Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss der 1.Wettbewerbsstufe, die Verfasser der vom Preisgericht ausgewählten Wettbewerbsarbeiten zur Teilnahme an der 2.Wettbewerbsstufe einzuladen.
Vergabe von Leistungen nach der 2.Wettbewerbsstufe:
Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Verfahrens, mit dem Verfasser des Siegerprojektes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG über den Planungsauftrag Architektur für die erste Baustufe (beispielhaft genannt werden die Bereiche A1 und A2 laut Beilage C03, können aber auch getrennte Aufträge sein) sowie über die Erstellung der städtebaulichen Studie (Masterplan) für das gesamte Wettbewerbsareal zu führen und sodann einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Nachdem die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Masterplans derzeit nicht vorhersehbar ist, ist der Leistungsgegenstand und das Leistungsentgelt im Verhandlungsverfahren noch zu konkretisieren (die Vergütung erfolgt entsprechend nach dem noch gemeinsam festzulegenden Zeitaufwand). Die Planungsleistungen für die weiteren Baustufen sind nicht Gegenstand der Verhandlungen, wobei sich, je nach Fortschritt der Absiedlung der Mieter, die Ausloberin auch die Vergabe der Planungsleistungen für weitere Baustufen (beispielhaft genannt werden die Bereiche B und C laut Beilage C03) an den Wettbewerbssieger vorbehält.
Die Ausloberin behält sich jedoch vor, für die Realisierung dieser Baustufen und darüber hinausgehender Baustufen auf Basis des städtebaulichen Leitprojektes bzw. Masterplanes weitere Realisierungswettbewerbe durchzuführen, u.a. da der zeitliche Horizont für diese Baumaßnahmen nicht vorhersehbar ist. Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante Projektabwicklung, die Planungskoordination und das Honorar (Basis LM.VM Objektplanung Architektur [OA] 2014 TU Graz) sein.
Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser Leistungen gesondert bzw. nur zum Teil vergeben werden können:
Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, Begleitung der Bauausführung.
Fachplaner werden von der Auftraggeberin beauftragt.
Im Wettbewerbsverfahren beigezogene Fachplaner werden zu Verhandlungen bzw. zur Abgabe von Angeboten eingeladen.
Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.
Das Preisgeld gem. Pkt. 8 wird, laut Richtlinie zur Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung, vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung des Preisgerichts.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. |
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Kommentar der Kammer: |
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Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg hat mit Schreiben vom 08.03.2016 und der Registriernummer 8/16 ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet.
Als Juroren seitens der Kammer wurden nominiert:
Architekt Dipl.-Ing. Werner Burtscher, Stams
Architekt Mag.arch. Robert Wimmer, Salzburg |
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Kontaktstelle: |
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ao-architekten ZT-GmbH
Olympiastraße 17
A-6020 Innsbruck
T 0512.362373
F 0512.362442
E office@ao-architekten.com |
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Verfahrensorganisator: |
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ao-architekten ZT-GmbH |
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Preisgericht: |
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Arch. DI Werner Burtscher; Arch. Mag.arch. Robert Wimmer; Arch. DI Bettina Brunner-Krenn, Innsbrucker Gestaltungsbeirat; DI Irene Zelger, Stadtplanung Innsbruck; Vbgm. Christoph Kaufmann, Stadt Innsbruck; DI Roland Kapferer, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung; GF Ing. Dr. Franz Danler, IIG; BM Markus Schöpf, IIG |
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Auftragsverhandlung: |
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Ja. Verhandlung mit dem/der GewinnerIn |
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Einpflegende Kammer: |
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Tirol und Vorarlberg |
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1. Rang, Gewinner
, EUR 15.214,-
Arch. DI Eva Brenner, Arch. DI Wolfgang Kritzinger
zum Beitrag |
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Downloads |
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Die hier zum Download bereit- gestellten Auslobungsunterlagen dienen nur der Erstinformation. Von einer Teilnahme am Wettbewerb oder Verfahren nur auf Basis der hier verfügbaren Unterlagen wird ausdrücklich abgeraten. Die aktuellen und letztgültigen Unterlagen erhalten Sie ausschließlich vom Auslober oder Verfahrensorganisator - häufig durch Registrierung auf einem entsprechenden Online-Portal. Bezüglich allfälliger in den Unterlagen enthaltener Karten der Firma Freytag-Berndt Artaria KG besteht eine gültige Lizenzvereinbarung mit der Bundeskammer für die Verwendung auf diesem Wettbewerbsportal.
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