Begegnungszone Brixlegg

Verfahrensprädikat: |
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In Kooperation mit der am Verfahrensort zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten |
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Verfahrensort: |
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Brixlegg |
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Bundesland: |
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Tirol |
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Staat: |
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Österreich |
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Auslober: |
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Marktgemeinde Brixlegg |
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Auftraggeber: |
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Marktgemeinde Brixlegg |
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Aufgabentyp: |
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Landschaft, Freiraum und Garten |
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Auftragsart: |
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Einzelauftrag ArchitektIn |
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Verfahrensart: |
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Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich |
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Rechtsgrundlage: |
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Bundesvergabegesetz BVergG 2018 |
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Wettbewerbsordnung: |
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Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 |
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Mindesteignung: |
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ArchitektIn, IngenieurkonsulentIn für Landschaftsplanung und Landschaftspflege |
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Preisgeldsumme: |
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EUR 21.000,- zuzügl. 20% Mwst. |
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Abgabetermin: |
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06.05.2019 |
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Entscheidungstermin: |
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14.05.2019 |
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Aufgabenstellung: |
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Die Gemeinde Brixlegg beabsichtigt, ihr Dorfzentrum neu zu gestalten. Die erste Phase der Umsetzung sollte in Form einer Begegnungszone stattfinden, die restlichen Gestaltungsvorschläge sollten in mehreren Abschnitten umgesetzt werden. |
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Absichtserklärung: |
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Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, im Falle der Realisierung des Projektes, den/die Verfasser/in des mit dem 1. Platz (Gewinner) in der Reihung der Wettbewerbsbeiträge
ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf Basis der „LM.VM 2014, Leistungsmodelle + Vergütungsmodelle“ für Planerleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG in der gültigen Fassung). Der/die Wettbewerbsteilnehmer/in hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.B. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bauaufsicht“. Von dem Auslober aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes, sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes, sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust der Beauftragung. Sollte aufgrund einer Beeinspruchung des Verfahrens das Siegerprojekt nicht zur Ausführung gelangen, können vom Auftragnehmer nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf entgangene Gewinne (Vergütungsanspruch). |
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Kommentar der Kammer: |
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Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg hat mit Schreiben vom 11.03.2019 und der Registriernummer 8/19 ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet.
Als Teilnehmer seitens der Kammer wurden nominiert:
he und du ZT KG - Architekt Dipl.-Ing. Elias Walch, Innsbruck
Architekt Dipl.-Ing. MSc Johannes Gomille, Innsbruck
Als Jurorinnen seitens der Kammer wurden nominiert:
Architektin Eva López, Innsbruck
Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. (univ.) Marie Theres Okresek, Wien |
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Kontaktstelle: |
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Amt der Tiroler Landesregierung
Geschäftsstelle für Dorferneuerung
Heiliggeiststraße 7, Landhaus 2
A-6020 Innsbruck
T 0512.508.3802
E bodenordnung@tirol.gv.at |
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Verfahrensorganisator: |
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Amt der Tiroler Landesregierung, Geschäftsstelle für Dorferneuerung |
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Preisgericht: |
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Arch. Eva López; Arch. DI Marie Theres Okresek; HR DI Nikolaus Juen, Amt der Tiroler Landesregierung, Geschäftsstelle für Dorferneuerung; Bgm. Ing. Rudolf Puecher, Marktgemeinde Brixlegg; Vbgm. MBA Norbert Leitgeb, Marktgemeinde Brixlegg; GR Ing. Anton Gwercher, Marktgemeinde Brixlegg; GR Karl Baumgartner, Marktgemeinde Brixlegg; GR Christian Rupprechter, Marktgemeinde Brixlegg; Conny Margreiter |
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Auftragsverhandlung: |
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Ja. Verhandlung mit dem/der GewinnerIn |
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Einpflegende Kammer: |
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Tirol und Vorarlberg |
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1. Rang, Gewinner, 1. Preis
, EUR 3.500,-
he und du ZT KG - Arch. DI Elias Walch, DI Christian Hammerl
zum Beitrag |
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Downloads |
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Die hier zum Download bereit- gestellten Auslobungsunterlagen dienen nur der Erstinformation. Von einer Teilnahme am Wettbewerb oder Verfahren nur auf Basis der hier verfügbaren Unterlagen wird ausdrücklich abgeraten. Die aktuellen und letztgültigen Unterlagen erhalten Sie ausschließlich vom Auslober oder Verfahrensorganisator - häufig durch Registrierung auf einem entsprechenden Online-Portal. Bezüglich allfälliger in den Unterlagen enthaltener Karten der Firma Freytag-Berndt Artaria KG besteht eine gültige Lizenzvereinbarung mit der Bundeskammer für die Verwendung auf diesem Wettbewerbsportal.
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