Wohnbebauung Schönruh, Innsbruck

Verfahrensprädikat: |
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In Kooperation mit der am Verfahrensort zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten |
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Verfahrensort: |
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Innsbruck |
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Bundesland: |
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Tirol |
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Staat: |
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Österreich |
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Auslober: |
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Mag. Helmuth Hofer |
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Auftraggeber: |
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Mag. Helmuth Hofer |
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Aufgabentyp: |
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Neubau, Wohnen |
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Auftragsart: |
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Einzelauftrag ArchitektIn |
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Verfahrensart: |
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geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb |
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Rechtsgrundlage: |
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Wettbewerbsstandard Architektur - WSA 2010 |
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Wettbewerbsordnung: |
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Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 |
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Mindesteignung: |
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ArchitektIn |
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Preisgeldsumme: |
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EUR 54.000,- zuzügl. 20% Mwst. |
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Abgabetermin: |
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17.09.2019 |
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Entscheidungstermin: |
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09.12.2019 |
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Aufgabenstellung: |
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Erlangen von städtebaulichen und baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für eine Wohnbebauung
Schönruh des Areals Aldranserstraße 11 – 17 in Innsbruck |
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Absichtserklärung: |
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Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Verfahrens mit dem Verfasser des Siegerprojektes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, Verhandlungen über den
Planungsauftrag zu führen und sodann einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Im begründeten Ausnahmefall können auf ausdrückliche Empfehlung durch die Jury auch weitere Preisträger mit Planungsarbeiten (z.B. für räumliche definierte Bereiche des Planungsareales) beauftragt werden oder eine gemeinsame Weiterbearbeitung unterschiedlicher Projektverfasser durch den Auslober/dem Preisgericht angeregt werden.
Die Übertragung folgender Architekturleistungen ist vorgesehen:
Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung, technische Oberleitung und Landschaftsarchitektur.
Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf der Basis der LM (Leistungsmodelle) und VM (Vergütungsmodelle). Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. Die Teilnehmenden am Wettbewerb erklären ihr
Einverständnis für den Fall, dass die weiteren Planungsarbeiten unter Einschaltung eines Generalplaners abgewickelt werden, entweder selbst als Generalplaner zur Verfügung zu stehen (in diesem Falle ist die Zustimmung des Auslobers zum vorgeschlagenen Projektteam einzuholen) oder; falls er sich dazu nicht bereit erklärt, die weiteren Planungsarbeiten entsprechend der Absichtserklärung des Auslobers unter der
Federführung eines Generalplaners zu erbringen. Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus stadtplanerischen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfassern zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Fachplaner werden vom Auftraggeber beauftragt. Im Wettbewerbsverfahren beigezogene Fachplaner werden zu Verhandlungen eingeladen. Das Preisgeld gem. Pkt. 8 wird vom zu vereinbarenden Honorar in Abzug gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung des Preisgerichts. |
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Kommentar der Kammer: |
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Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg hat mit Schreiben vom 09.04.2019 und der Registriernummer 15/19 ihre Kooperation mit dem Auslober bekundet.
Als TeilnehmerInnen seitens der Kammer wurden nominiert:
Architekt Dipl.-Ing. Paul Mandler, Lienz
Schwärzler Architekten ZT GmbH, Innsbruck
Als Juroren seitens der Kammer wurden nominiert:
Architekt Walter Angonese, Kaltern
Architekt Dipl.-Ing. Clemens Kirsch, Wien
Architekt Dipl.-Ing. Johann Obermoser, Innsbruck |
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Kontaktstelle: |
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Architekt Raimund Rainer ZT GmbH
Anichstraße 12
A-6020 Innsbruck
T 0512.280086
E r.rainer@architekt-rainer.at |
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Verfahrensorganisator: |
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Architekt Raimund Rainer ZT GmbH |
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Preisgericht: |
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Arch. DI Walter Angonese; Arch. DI Clemens Kirsch; Arch. DI Johann Obermoser; Arch. DI Franz Schönthaler; Dipl. Arch. BSA/SIA Dieter Jüngling, Innsbrucker Gestaltungsbeirat; Assoz.-Prof. DI Dr. Wolfgang Andexlinger, Stadtmagistrat Innsbruck, Stadtplanung; Bgm. Georg Willi, Stadt Innsbruck; Mag. Helmuth Hofer; Dipl. Verww. Martina Hofer; B.A. Ricarda Hofer |
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Auftragsverhandlung: |
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Ja. Verhandlung mit dem/der GewinnerIn |
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Einpflegende Kammer: |
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Tirol und Vorarlberg |
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1. Rang, Gewinner, 1. Preis
, EUR 8.000,-
Arch. DI Rainer Köberl
zum Beitrag |
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Downloads |
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Die hier zum Download bereit- gestellten Auslobungsunterlagen dienen nur der Erstinformation. Von einer Teilnahme am Wettbewerb oder Verfahren nur auf Basis der hier verfügbaren Unterlagen wird ausdrücklich abgeraten. Die aktuellen und letztgültigen Unterlagen erhalten Sie ausschließlich vom Auslober oder Verfahrensorganisator - häufig durch Registrierung auf einem entsprechenden Online-Portal. Bezüglich allfälliger in den Unterlagen enthaltener Karten der Firma Freytag-Berndt Artaria KG besteht eine gültige Lizenzvereinbarung mit der Bundeskammer für die Verwendung auf diesem Wettbewerbsportal.
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