Montag, 06.09.2010
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Glossar Ö

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Offener Wettbewerb
Offener Wettbewerb: Auslobungsverfahren, das allen Teilnahmeberechtigten offen steht. (BVergG § 154 Abs. 1)
 
Offenes Verfahren
Offenes Verfahren: Vergabeverfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird. Diese Verfahrensart steht jedem Auftraggeber bei allen Vergaben frei, mit Ausnahme geistiger Leistungen, da das offene Verfahren nur auf einen reinen Preiswettbewerb abzielt.
 
Öffentlicher Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber: der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, zudem Einrichtungen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und zumindest teilrechtsfähig sind und überwiegend von öffentlichen Auftraggebern oder anderen öffentlichen Einrichtungen („ausgegliederte Unternehmen“) finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von öffentlichen Auftraggebern oder ausgegliederten Einrichtungen ernannt worden sind, Verbände, die aus einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder ausgegliederten Unternehmen bestehen. (BVergG § 3 Abs 1)
 

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