| Peisgericht |
 | Preisgericht: zusammenfassender Begriff für Auswahl- und Beurteilungsgremien in Wettbewerben. Besteht aus Preisrichtern, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den Wettbewerbsteilnehmern eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt, muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Der Begriff Preisgericht wird gelegentlich durch „Jury“ ersetzt. (BVergG § 155 Abs 4) |
| Preis, Preisgeld |
 | Preis, Preisgeld: finanzielle Belohnung für eine erst- zweit, drittrangige u.s.w. Reihung durch ein Preisgericht einer Wettbewerbsarbeit. Neuerdings gelegentlich durch den Begriff Belohnung (ABGB) ersetzt. |
| Preisgeldsumme |
 | Preisgeldsumme: Summe aller als Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen ausgelobten Nettobeträge. |
| Preisgerichtsentscheid |
 | Preisgerichtsentscheid: abschließende Feststellung des Preisgerichts über die Reihung der Wettbewerbsarbeiten, samt Festlegung des Gewinners oder der Gewinner. |
| Preisträger |
 | Preisträger: Bezeichnung der vom Preisgericht erstgereihten Wettbewerbsarbeiten. Im Zusammenhang mit einem Realisierungswettbewerb ist der gleichbedeutende Begriff „Gewinner“ vergaberechtlich relevant, da er den Kreis der zum Verhandlungsverfahren einzuladenden Wettbewerbsteilnehmer umreißt. |
| Privater Auftraggeber |
 | Privater Auftraggeber: jeder Auftraggeber, der nicht den Bestimmungen des BVergG 2006 unterliegt. |