Montag, 06.09.2010
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Glossar S

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Sachpreisrichter
Sachpreisrichter: in ein Preisgericht entsandte Person mit einer Qualifikation, einzelne Sachbereiche im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Aufgabenstellung beurteilen zu können.
 
Schwellenwerte
Schwellenwerte: Wettbewerbe und Verhandlungverfahren erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von in zentralen öffentlichen Auftraggebern (Bund) vergeben werden, mindestens 137 000 Euro beträgt, bei allen übrigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mindestens 211 000 Euro beträgt. Der geschätzte Auftragswert des Dienstleistungsauftrages ohne Umsatzsteuer hat etwaige Preisgelder und Zahlungen an Teilnehmer bzw. bei Ideenwettbewerben die Summe der Preisgelder und Zahlungen an die Teilnehmer einzuschließen. Wenn der geschätzte Auftragswert unter Einrechnung der Preisgelder und Zahlungen oder die Summe der Preisgelder und Zahlungen an die Teilnehmer die in Abs. 2 genannten Beträge nicht erreicht erfolgt ein Verfahren im Unterschwellenbereich. (BVergG § 12 Abs 1-3) Unter 105 500 Euro Auftragswert können geistige Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter vergeben werden. Unter 60 000 Euro Auftragswert ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, unter 40 000 Euro eine Direktvergabe möglich.
 
Sektorenauftraggeber
Sektorenauftraggeber: Soweit ein öffentlicher Auftraggeber eine Sektorentätigkeit (Gas, Wärme , Elektrizität, Wasser, Verkehrsleistungen, Postdienste) ausübt, ist er Sektorenauftraggeber. (BVergG § 164)
 
Städtebaulicher Wettbewerb
Städtebaulicher Wettbewerb: wird meist als Ideenwettbewerb durchgeführt und gilt oft als Architekturwettbewerb, obwohl er auf anderen Maßstabsebenen stattfindet.
 

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