Samstag, 11.09.2010
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Über Uns

Die Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten

Die Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten sind Körperschaften öffentlichen Rechts und die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten mit über vierzig Befugnissen auf technischen, naturwissenschaftlichen, montanistischen Fachgebieten und Fachgebieten der Bodenkultur). Rechtsgrundlage ist das Ziviltechnikerkammergesetz (ZTKG 1993). Die Vertretung erfolgt durch ehrenamtlich tätige, gewählte Berufsvertreter (Wahlen alle 4 Jahre).

Organisation
Die Ziviltechniker sind zur Mitgliedschaft in jener Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten verpflichtet, in deren Wirkungsbereich sie ihren Kanzleisitz haben.
Es bestehen folgende Länderkammern:

Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9/I
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten, 8010 Graz, Schönaugasse 7/1
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg, 4040 Linz, Kaarstraße 2/II
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, 6020 Innsbruck, Hofburg, Rennweg 1

Die Länderkammern gliedern sich in jeweils zwei Sektionen:
- Sektion Architekten
- Sektion Ingenieurkonsulenten

Auf Bundesebene ist die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, 1040 Wien, Karlsgasse 9/II, eingerichtet, deren Mitglieder die vier Länderkammern sind. Ihr örtlicher Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

Die Bundeskammer gliedert sich in die
- Bundessektion Architekten
- Bundessektion Ingenieurkonsulenten


Aufgaben:
Den Kammern obliegt es, die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ziviltechniker wahrzunehmen und zu fördern. Weiters haben sie für die Wahrung des Standesansehens zu sorgen und die Erfüllung der Berufspflichten der Ziviltechniker zu überwachen.

Sie nehmen daher insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Interessenswahrnehmung und –durchsetzung gegenüber dem Bund (Ministerien, Bundesbehörden), den Ländern (Landesregierungen, Landesbehörden) sowie sonstigen öffentlichen Stellen und gegenüber der EU Kommission in Brüssel

Die Interessenvertretung in Brüssel erfolgt im Wege der ACA (Austrian Consultancy Association) bei der EFCA (European Federation of Engineering Consultancy Associations) für die Ingenieurkonsulenten und durch die ACE (Architects‘ Council of Europe), bei der die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Mitglied ist, für die Architekten

Ausrichten von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltung zu diversen Fachthemen

Öffentlichkeitsarbeit

Führung des Verzeichnisses der Ziviltechniker und Ziviltechnikergesellschaften (im Internet abrufbar unter www.arching.at, Button „ZT-Verzeichnis“)

Weitere Informationen finden auf den Webseiten der Kammern, die über das Portal www.arching.at erreichbar sind oder unter ++43/(0)1/505 58 07.


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